Allgemeine Hinweise
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der BMB Bau GmbH, insbesondere im Bereich Bauleistungen, Generalunternehmerleistungen sowie der Beauftragung von Subunternehmern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Mit Abschluss eines Vertrages mit der BMB Bau GmbH gelten diese AGB automatisch als vereinbart.
2.Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind in folgender Reihenfolge maßgeblich:
- Schriftlicher Vertrag / Angebot der BMB Bau GmbH
- Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis
- Diese AGB
- Anwendbare ÖNORMEN, insbesondere ÖNORM B 2110
3.Leistungen
Die BMB Bau GmbH erbringt Bauleistungen sowie Generalunternehmerleistungen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.
Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert verrechnet.
4.Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Unsere Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vollständige Zahlungseingang auf unserem Geschäftskonto.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Bei Unternehmergeschäften gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Einbringlichmachung notwendigen und angemessenen Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr steht uns zusätzlich der gesetzliche Pauschalbetrag für Betreibungskosten zu.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers sind wir weiters berechtigt, sämtliche noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Leistungen, Lieferungen oder Arbeiten – auch aus anderen Aufträgen – bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offener Forderungen auszusetzen oder nur mehr gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit erheblich mindern, sind wir berechtigt, die Fortführung der Arbeiten unverzüglich einzustellen, offene oder künftige Leistungen von Vorauszahlung oder angemessener Sicherheitsleistung abhängig zu machen sowie nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Eingehende Zahlungen sind ungeachtet einer anderslautenden Widmung des Auftraggebers zunächst auf Kosten, sodann auf Zinsen und zuletzt auf die offene Hauptforderung anzurechnen.
5.Ausführungsfristen und Verzögerunge
Fristen gelten nur bei ungehinderter Bauausführung.
Verzögerungen durch Witterung, Behörden, fehlende Mitwirkung oder Dritte verlängern Fristen automatisch.
Mehrkosten daraus trägt der Auftraggeber.
6. Subunternehmer / Kundenschutz / Wettbewerbsverbot
Die BMB Bau GmbH ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer ausführen zu lassen.
Sämtliche Verträge mit der BMB Bau GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung bestätigt der Vertragspartner, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und deren Geltung ausdrücklich anzuerkennen.
6.1 Regelungen für Unternehmer (B2B), insbesondere Subunternehmer
Die BMB Bau GmbH ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer ausführen zu lassen.
Sämtliche Verträge erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
Subunternehmer verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen über Auftraggeber (Bauherren), Projekte und Geschäftsbeziehungen streng vertraulich zu behandeln.
Dem Subunternehmer ist es untersagt, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung der Geschäftsbeziehung direkt oder indirekt mit Auftraggebern der BMB Bau GmbH in geschäftlichen Kontakt zu treten, Angebote zu legen oder Aufträge anzunehmen, sofern diese im Zusammenhang mit einem durch die BMB Bau GmbH angebahnten oder abgewickelten Projekt stehen.
Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Eine direkte Beauftragung durch den Auftraggeber ist ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der BMB Bau GmbH zulässig.
Eine solche Zustimmung stellt in keinem Fall einen Verzicht auf Ansprüche der BMB Bau GmbH dar. Insbesondere bleiben Ansprüche auf Schadenersatz, entgangenen Gewinn, Provisionen oder sonstige wirtschaftliche Nachteile ausdrücklich vorbehalten, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung über einen vollständigen Anspruchsverzicht getroffen wurde.
Die Zustimmung kann jederzeit an Bedingungen geknüpft werden, insbesondere an die Zahlung einer Ablöse, Provision oder eines angemessenen finanziellen Ausgleichs.
Im Falle eines Verstoßes verpflichtet sich der Subunternehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 pro Einzelfall. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die BMB Bau GmbH ist berechtigt, Unterlassung, Auskunft sowie Ersatz sämtlicher Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, geltend zu machen.
Der Subunternehmer trägt die Beweislast dafür, dass eine Geschäftsbeziehung nicht auf einer durch die Zusammenarbeit mit der BMB Bau GmbH erlangten Kenntnis beruht.
6.2 Regelungen für Verbraucher (Privatkunden)
Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als sie nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG), widersprechen.
Eine direkte Beauftragung von Subunternehmern durch den Auftraggeber außerhalb der BMB Bau GmbH begründet keine Ansprüche gegenüber der BMB Bau GmbH. Für Leistungen, die nicht direkt durch die BMB Bau GmbH beauftragt wurden, wird keine Haftung übernommen.
Die BMB Bau GmbH übernimmt keine Verantwortung für Vertragsverhältnisse, die zwischen dem Auftraggeber und Dritten ohne Mitwirkung der BMB Bau GmbH zustande kommen.
6.3 Geltung und Durchsetzung
Die vorstehenden Bestimmungen gelten als wesentlicher Vertragsbestandteil sämtlicher Vereinbarungen der BMB Bau GmbH.
Im Falle eines Verstoßes behält sich die BMB Bau GmbH sämtliche rechtlichen Schritte vor.
7.Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
Mehrkosten, die durch Verzögerungen oder unzureichende Mitwirkung entstehen, trägt der Auftraggeber.
8.Abnahme
Die Leistung gilt als abgenommen, sobald sie fertiggestellt und dem Auftraggeber zur Abnahme bereitgestellt wurde.
Die Abnahme hat innerhalb von 7 Tagen ab Mitteilung der Fertigstellung zu erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche schriftliche Abnahmeverweigerung unter Angabe konkreter, wesentlicher Mängel, gilt die Leistung jedenfalls als stillschweigend und vollständig abgenommen.
Eine Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn:
- die Leistung vom Auftraggeber oder Dritten in Gebrauch genommen wird, oder
- die Leistung ohne begründete Mängelrüge nicht abgenommen wird, oder
- nur unwesentliche Mängel vorliegen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme und haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Schlussrechnung.
Mit der Abnahme geht die Gefahr, Haftung sowie die Verantwortung für die Leistung auf den Auftraggeber über.
Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Später geltend gemachte, erkennbare Mängel können nicht berücksichtigt werden.
Die BMB Bau GmbH ist berechtigt, Teilabnahmen für abgeschlossene Leistungsabschnitte zu verlangen. Diese gelten als selbständige Abnahmen mit allen rechtlichen Folgen.
9.Haftung und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die einschlägigen ÖNORMEN, insbesondere ÖNORM B 2110.
Die Gewährleistung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Fristen.
Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.Subunternehmer / Generalunternehmerregelung
Die BMB Bau GmbH ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben.
Subunternehmer verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen über Auftraggeber, Projekte und Geschäftsbeziehungen streng vertraulich zu behandeln.
Der Subunternehmer verpflichtet sich weiters, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung der vertraglichen Beziehung keine direkten oder indirekten Geschäftsbeziehungen mit Auftraggebern der BMB Bau GmbH einzugehen, sofern diese im Zusammenhang mit einem durch die BMB Bau GmbH abgewickelten Projekt stehen.
Insbesondere ist es dem Subunternehmer untersagt, eigenständig Angebote zu legen oder Aufträge direkt vom Auftraggeber anzunehmen.
Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist die BMB Bau GmbH berechtigt, Schadenersatz geltend zu machen sowie rechtliche Schritte einzuleiten.
11.Vermietung von Baumaschinen und Geräten
Die Vermietung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
Die übergebenen Maschinen und Geräte gelten als in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand übernommen, sofern nicht unverzüglich schriftlich Mängel gemeldet werden.
Der Mieter ist verpflichtet:
- die Geräte fachgerecht zu bedienen
- alle Sicherheitsvorschriften einzuhalten
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verluste oder unsachgemäße Nutzung während der Mietdauer.
Die Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
12.Haftung bei Mietgeräten
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für:
- Beschädigung
- Diebstahl
- Verlust
- unsachgemäße Verwendung
Auch bei Zufall oder höherer Gewalt, soweit gesetzlich zulässig.
Reparaturen werden auf Kosten des Mieters durchgeführt.
Stillstandszeiten entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
13.Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer beginnt mit Übergabe und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe.
Geräte sind gereinigt und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Mietpreis weiterverrechnet.
Zusätzliche Kosten (Reinigung, Reparatur) werden gesondert in Rechnung gestellt.
10.Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der BMB Bau GmbH.
11.Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der BMB Bau GmbH.
13.Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Kontakt
BMB Bau GmbH
O’Brien-Gasse 53/5/17
1210 Wien
E-Mail: office@bmb-bau.at
